spantrax - Übersetzungen: Georg Küppers - Gelsenkirchenspantrax Fachübersetzungen - damit wir uns richtig verstehen
Beglaubigte Urkundenübersetzungen
 

Übersetzungen fremdsprachiger Dokumente, die deutschen Behörden vorzulegen sind, müssen von einem dazu gerichtlich ermächtigten Übersetzer “beglaubigt” werden. Das Gleiche gilt für deutsche Urkunden, die ausländischen staatlichen Stellen vorgelegt werden sollen.

Die Richtigkeit von Übersetzungen aus der deutschen in die spanische Sprache und umgekehrt kann ich bescheinigen (ermächtigt durch das OLG Hamm - Az. 3162 E - 1.3931 - und akkreditiert beim spanischen Generalkonsulat in Düsseldorf). Diese Bescheinigung erfolgt je nach dem rechtlichen Erfordernissen in unterschiedlicher Form und wird von deutschen sowie spanischen Behörden und Gerichten anerkannt. Bescheinigungen für Behörden in anderen spanischsprachigen Ländern sind nach Rücksprache mit den betreffenden Konsulaten im Allgemeinen ebenfalls möglich. Normalerweise ist dazu die Legalisierung (Überbeglaubigung) meiner Bescheinigung durch das Landgericht Essen erforderlich (kann ich auf Wunsch auch besorgen).

Beglaubigte Übersetzung aus oder in eine meiner anderen Arbeitssprachen kann ich Ihnen jederzeit vermitteln. Sie können sich dazu auch direkt an die Kollegen wenden, mit denen ich zusammenarbeite.

   
Was sind beglaubigte Übersetzungen?
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NRW (justiz-online)
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Dolmetscher und Über-
setzer in Düsseldorf